AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind für die Lieferungen und Leistungen an Kaufleute für deren Geschäftsbetrieb bestimmt. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware, anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten gültigen Preise und Preiskonditionen. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.

Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.

Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen ab Eingang über die Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in eigenen Werken oder Werken von Zulieferanten.

Ist dem Besteller wegen einer von uns grob verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 v. Hundert, im ganzen aber höchstens 5 v. Hundert vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Verpackung: Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw., sowie Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden.

Versand erfolgt unfrei. Die Wahl der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen. Teillieferungen sind zulässig.

Zahlungen sind in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten.

Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb der Fristen über die Zahlungsmittel verfügen können. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen berechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig für Versand- und Verpackungskosten sowie wenn der Besteller mit sonstigen Forderungen im Rückstand ist oder wenn die Lieferung mit Wechsel bezahlt wird.

An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme und Abzug von 2 % Skonto. Der Besteller ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei
Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderungen, sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Werden Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Hierunter fallen auch Ansprüche aus Akkreditiven und ähnlichen Sicherungsmitteln. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 % übersteigt. Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer
Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.

Warenrücknahme: Eine Warenrücknahme ist nur für neuwertige Standardartikel innerhalb von 14 Tagen und nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns möglich.

Gewährleistung: Transportschäden sind uns unverzüglich, sonstige ersichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen, nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Für nachweislich darüber hinausgehende, von uns zu vertretende, Mängel beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate ab Lieferung. Sie verlängert sich für Nachbesserungen um die Zeit, in welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar war.

Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich-technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die auf den Wert des fehlerhaften Liefergegenstandes bezogenen angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit sich diese auf das Inland beziehen.

Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.

Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen gegeben wird.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der im Rahmen der Gewährleistung zu tragenden Kosten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar.

Haftung: Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die auf Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

Nebenpflichten und Beratung: Vertragliche Nebenleistungen (z.B. Wartungsanleitungen) und Beratungen, soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erbringen wir sorgfältig und nach besten Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den uns vom Besteller genannten Einsatzbedingungen; hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehend genannten Bedingungen sinngemäß. Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unserer Lieferstelle. Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.

Datenschutz: Im Sinne des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, daß wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.


Letzte Änderung 2007